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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 451/08   

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https://dejure.org/2009,16452
LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 451/08 (https://dejure.org/2009,16452)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - L 1 KR 451/08 (https://dejure.org/2009,16452)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 451/08 (https://dejure.org/2009,16452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des zuständigen Leistungsträgers zur Erstattung an den unzuständigen Leistungsträger; Berücksichtigung der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung i.R.e. nicht ausreichenden Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 451/08
    Das Bundessozialgericht - BSG - hat im Fall des Anspruchs eines Leistungserbringer auf Zulassung zur Erbringung von Leistungen der Orthopädisch-traumatologischen Rehabilitation - OTR - mit Urteil vom 1. September 2005 (B 3 KR 3/04 R) dargelegt, dass OTR und EAP von den Krankenkassen als Sonderformen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 43 SGB V) eingesetzt werden, ohne aber immer den für das Rehabilitationsrecht erforderlichen komplexen interdisziplinären Ansatz zu verfolgen (a.a.O., zitiert nach juris, Rdnr. 24).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R

    Keine Erbringung einer stationären Entgiftungsbehandlung eines nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 451/08
    Auch wenn die Beurteilung, wann die Akutbehandlung endet und ob und in welchem Umfang bestimmte Therapieformen der Akutbehandlung zuzurechnen sind, häufig schwierig ist (vgl. BSG SozR 3-2600 § 13 Nr. 1), führt die gebotene, an der Zielsetzung der Behandlung orientierte Abgrenzung hier dazu, dass die EAP des V. Teil einer Akutbehandlung war, für die die Krankenversicherung zuständig ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 4 KR 388/12
    Schließlich scheitert ein Erstattungsanspruch unter den rechtlichen Gesichtspunkten von LTA oder Reha daran, dass beide Institute unanwendbar sind, wenn - wie im vorl. Fall der CLE - eine akute Krankenbehandlung in Rede steht (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2009, L 1 KR 451/08; Luik in juris-Praxiskommentar, § 33 SGB IX, Rn. 184 mwN).
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